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DIE LÄRM- UND VIBRATIONSSCHUTZVERORDNUNG VOM 6. MÄRZ 2007
die Chance für den aktiven Hörakustiker

Die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" ist die nationale Umsetzung der EG-Richtlinie "Lärm" (2003/10/EG).
In zwischen wird die EG Richtlinie "Lärm" und "Vibrationen" über eine separate erste Verordnung umgesetzt.
Die "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" ist am 9. März 2007 in Kraft getreten:  Bundesgesetzblatt BGBI I Nr. 8 vom 8. März 2007-04-17

Abweichend zum bisherigen Regelwerk gelten in einigen Bereichen künftig Verschärfungen:

Es gelten neue Grenzwerte für das Einleiten von Lärmschutzmaßnahmen, die
um 5 dB unter den bisherigen liegen. Künftig müssen daher bei Überschreitung des oberen Expositionsauslösewertes von 85 dB/A (bislang 90 dB/A) Lärmminderungsprogramme durchgeführt werden.

Wird die untere Auslöseschwelle von 80 dB/A überschritten (bislang 85 dB/A), muss der Unternehmer persönlichen Gehörschutz zu Verfügung stellen. Wird der obere Expositionsauslösewert von 85 dB/A erreicht (bislang ab 90 dB/A), hat der Beschäftigte die ausdrückliche Pflicht, den Gehörschutz zu tragen.


 
   
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